Liebe Fahrschüler,
das zuständige Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) Nordrhein Westfalen hat uns mitgeteilt, dass Fahrschulen der Nr. 3 (Schließung öffentlicher und privater Bildungseinrichtungen) unterliegen.
Das bedeutet, dass sowohl der reine Fahrschulunterricht (Theorie und Praxis), als auch andere Unterrichtformen jeglicher Art (z.B. Aufbauseminare, Weiterbildungen nach BKrFQG, etc.) verboten sind.
Diese Regelung gilt ab sofort und voraussichtlich bis zum 19.04.2020.
In diesem Zeitraum wird jeden Mittwoch von 17.30 – 19.00 Uhr ein Ansprechpartner in unserer Filiale in Tondorf vor Ort sein.
Außerdem sind wir selbstverständlich jederzeit telefonisch, unter den bekannten Telefonnummern für euch erreichbar!
Sollte es neue Informationen geben, informieren wir euch umgehend.
Bleibt gesund und passt auf euch auf!
Euer Team der Fahrschule Peters