Befristung der Besitzdauer bis zur Vollendung des 50sten Lebensjahres, danach für jeweils 5 Jahre erneute ärztliche Untersuchung und augenärztliches Gutachten.
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Krafträder der Klassen AM, A, A1und A2 - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3500 kg aber nicht mehr als 7500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz ( auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Öffnungszeiten:
Tondorf und Lissendorf
Montag & Mittwoch
Büro: 17:00 bis 18:00 Uhr
Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
Blankenheim und Hardtbrücke,
Dienstag & Donnerstag
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