Leichtkrafträder - Motorrad bis 125 ccm und nicht mehr als 11 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,1 kWkg. Die bisherige Begrenzung auf 80 km/h für 16- und 17-Jährige entfällt.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und mit einer Motorleistung bis 15 kW oder einen Hubraum von über 50 cm3 bei Verbrennungsmotoren.
Öffnungszeiten:
Tondorf und Lissendorf
Montag & Mittwoch
Büro: 17:00 bis 18:00 Uhr
Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
Blankenheim und Hardtbrücke,
Dienstag & Donnerstag
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