Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) - Motorrad bis 35 kW Motorleistung und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von maximal 0,2 kWkg.
Seit 19. Januar 2013 dürfen Inhaber der bisherigen Klasse A beschränkt Leichtkrafträder der neuen Klasse A2 und nach Ablauf von 2 Jahren, Krafträder der Klasse A unbeschränkt fahren.
Beim 2jährigen Vorbesitz der Klasse A1 ist nur eine praktische Prüfung erforderlich.
Öffnungszeiten:
Tondorf und Lissendorf
Montag & Mittwoch
Büro: 17:00 bis 18:00 Uhr
Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
Blankenheim und Hardtbrücke,
Dienstag & Donnerstag
Büro: 17:00 bis 18:00 Uhr
Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
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