Keine Befristung der Besitzdauer
Kombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen.
Das zulässige Gesamtgewicht des Anhängers darf mehr als 750 kg, jedoch maximal 3.500 kg betragen.
Die Fahrzeugkombination darf maximal 7.000 kg betragen.
Öffnungszeiten:
Tondorf und Lissendorf
Montag & Mittwoch
Büro: 17:00 bis 18:00 Uhr
Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
Blankenheim und Hardtbrücke,
Dienstag & Donnerstag
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Theorieunterricht: 18:00 bis 19:30 Uhr
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